Die 3. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung macht es möglich! Wir dürfen uns wieder ab Mittwoch, den 10.6. mit Gruppen von bis zu
- 2 Haushalten, oder
- 10 Personen
in der Öffentlichkeit aufhalten. Das heißt, das Rudern im
- Dreier
- Vierer
- Fünfer
- Achter
wieder gestattet ist. Bitte haltet an Land einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander – und beachtet unser Hygiene- und Schutzkonzept, sowie unsere Übergangsregeln (die am 10.6. auf den neuesten Stand gebracht werden).
Viel Spaß beim Rudern & Paddeln!