Geschäftsordnung des Vorstandes des Wassersport-Vereins Waldshut e.V.

 

Präambel

Der Vorstand des Wassersport-Verein Waldshut e.V. macht von seinem Recht gem. § 10 Abs. 6 der Vereinssatzung Gebrauch und gibt sich auf der Vorstandssitzung vom 10.04.2019 die nachfolgende Geschäftsordnung:

I. Allgemeines

§ 1: Grundsatz

An der Geschäftsführung des Vereins wirken – unabhängig von nachfolgend dargestellten Zuständigkeiten – sämtliche Vorstandsmitglieder durch Beschlussfassung und nach den Vorgaben der jeweils gültigen Vereinssatzung mit. § 10 Abs. 2 der Satzung (Vertretung i.S.v. § 26 BGB) bleibt hiervon unberührt.

Gemeinsames Ziel ist die Ausübung und Förderung des Ruder- und Paddelsports und zur Ergänzung auch anderer Sportarten auf der Grundlage des Amateurgedankens und der Gemeinnützigkeit, sowie die Pflege der Jugend. Hierzu ist insbesondere wichtig,

  • die Sicherheit auf dem Wasser.
  • der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Vereinsvermögen.
  • ein ausgeglichenes, harmonisches und buntes Vereinsleben.
  • 2: Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

a) 1. Vorsitzender

  • Teamorientierte und vertrauensvolle Führung des Vereins und des Vorstands i.S.d. Satzung
  • Übernahme der Aufgaben des 2. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit
  • übergeordnete Verantwortlichkeit vor allem für die administrativen Belange des Vereins
  • Durchführung und Leitung der Vorstandssitzungen
  • Durchführung und Leitung der Mitgliederversammlungen
  • Zuweisungen       von    Aufgaben     und     Verantwortungen,    Festlegung   der Ziele, Erfolgskontrolle
  • Vertretung des Vereins nach Außen
  • Führung des maßgeblichen Schriftverkehrs
  • Pflege der Homepage

b) 2. Vorsitzender

  • Übernahme der Aufgaben des 1. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit
  • übergeordnete Verantwortlichkeit vor allem für die sportlichen Bereiche des Vereins
  • Bootsbeschaffung und Verkauf von Material in Abstimmung mit dem Vorstand
  • Planung und Konzeption des Bootseinsatzes zusammen mit dem 1. Ruderwart und den Trainern
  • Zuteilung der Boote in die Bereiche laut Ruderordnung in Abstimmung mit Bootswart, Trainern und dem 1. Ruderwart
  • Überwachung / Erhaltung des Fitnessraums
  • Bestellung und Verkauf der Vereinskleidung

c) Kassenwart

  •  Verantwortungsbewusste und korrekte Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Rechtzeitige Beantragung und Einholung von Zuschüssen
  • Überprüfung der Kontobewegungen (z.B. Eingang Mitgliederbeiträge)
  • Rechtzeitiger Ausgleich von Forderungen
  • Erstellung des Kassenberichts und des Haushaltsplans
  • Vorbereitung und Veranlassung der Kassenprüfung rechtzeitig vor der Hauptversammlung
  • Überwachung und Bezahlung der Putzfrau
  • Organisation von Kassierern und Wechselgeld für Veranstaltungen
  • Abrechnung der Getränkeliste
  • primärer Ansprechpartner: 1. Vorsitzender

d) Schriftführer

  • Protokollführung bei der Hauptversammlung und den Vorstandssitzungen
  • Weiterleitung der Protokolle an alle Vorstandsmitglieder
  • Führung der Mitgliederliste; bei Änderungen Update an 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassierer und ggf. Paddelobmann
  • Führung des Schriftverkehrs, soweit dies nicht den 1./2. Vorsitzenden betrifft
  • Rechtzeitiges Verfassen und Versenden von Einladungen zu Vereinssitzungen wie beispielweise der Mitgliederversammlung und Veranstaltungen nach Rücksprache mit dem Vorstand
  • Informationen an Presse und Waldshuter Stadtblatt nach Rücksprache mit dem Vorstand
  • primärer Ansprechpartner: 1. Vorsitzender

e) 1. Ruderwart

  • Betreuung und Organisation des allgemeinen Ruderbetriebs
  • Koordinierung der Ruderwarte einschließlich Durchführung von Sitzungen der Ruderwarte gemeinsam mit dem Trainer, dem Bootswart und dem 1. oder 2. Vorsitzenden
  • Organisation der Ruderkurse
  • bei Bedarf Aktualisierung / Anpassung der Ruderordnung in Rücksprache mit dem Vorstand
  • Verbindungsperson zwischen Vorstand und Trainer
  • primärer Ansprechpartner: 2. Vorsitzender

f) Bootswart

  • Erstellung / Aktualisierung der Bootsliste inkl. des technischen Zustands der Boote
  • Ankauf / Verkauf von Booten und Zubehör in Absprache mit dem Vorstand
  • Organisation und Durchführung der notwendigen Bootsreparaturen
  • Sperrung und Freigabe von Booten für den Ruderbetrieb
  • Beschriftung und Kennzeichnung der Boote und des zugehörigen Materials
  • Einkauf der Getränke
  • primärer Ansprechpartner: 2. Vorsitzender

g) Bootshauswart

  • Feststellung notwendiger Arbeiten am Bootshaus und auf dem Vereinsgelände
  • Organisation und Überwachung der Arbeitseinsätze
  • Einholung von Angeboten für erforderliche Arbeiten
  • Verwaltung der Schlüssel für Bootshaus und Paddelschuppen
  • Vermietungsangelegenheiten Bootshaus
  • primärer Ansprechpartner: 1. Vorsitzender

h) Vertreter der Paddler

  • Führung der Paddelabteilung
  • Kontaktperson zum Deutschen Kanuverband, Kanuverband Baden-Württemberg und Bodenseekanuring
  • Koordinierung des Paddelbetriebs, damit die allgemeinen Paddelzeiten gewährleistet sind
  • Ausarbeitung eines Jahresprogramms für Paddelausflüge, -touren, -treffen
  • Organisation der Paddelausbildung
  • Vertretung der Paddelabteilung bei den Vorstandssitzungen
  • bei Bedarf Aktualisierung / Anpassung der Paddelordnung
  • Jahresbericht bei der Hauptversammlung
  • primärer Ansprechpartner: 2. Vorsitzender

i) Vertreterin der Frauen

  • Vertretung der Interessen der Frauen im Verein
  • Lösung auftretender Probleme in diesem Bereich
  • Vertretung des Schriftführers bei dessen Abwesenheit
  • primärer Ansprechpartner: 1. Vorsitzender

j) Vorsitzender des Ältestenrats

  • Einberufung und Leitung des Ältestenrats zur Lösung von Streitigkeiten
  • bei Bedarf: Teilnahme an Vorstandssitzungen
  • primärer Ansprechpartner: 1. Vorsitzender

k) Vertreter der Jugendabteilung

  • Führung der Jugendabteilung gem. der Jugendsatzung
  • Vertretung der Jugendabteilung bei den Vorstandssitzungen
  • Durchführung und Leitung regelmäßiger Jugendvorstandssitzungen
  • Lösung auftretender Probleme in diesem Bereich
  • Jahresbericht der Jugend bei der Hauptversammlung
  • primärer Ansprechpartner: 1. Vorsitzender

§ 3: Beauftragte des Vorstands

Der Vorstand hat derzeit von seinem Recht gem. § 10 Abs. 7 Gebrauch gemacht und bis auf Weiteres Herrn Gerhard Fitzky als Trainer der Jugend, Herrn Markus Grobert als Trainer der Masters I, Herrn Markus Wallat als Trainer der Masters II, sowie Herrn Roger Baumgartner als Wanderruderwart besondere Aufgaben übertragen. Diese umfassen Folgendes:

a) Trainer

  • Durchführung des sicheren Training auf dem Wasser und im Bootshaus
  • Planung der Rudersaison
  • Eigene Überwachung des Regattaetats mit regelmäßiger Berichterstattung an den Vorstand
  • Durchführung und Organisation der Regatten und Trainingslager
  • Einteilung der Bootsmannschaften in die dem Regattasport zugewiesenen Boote
  • Planung des Bootsbedarfs für den Regattasport gemeinsam mit dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Ruderwart und dem Bootswart
  • Teilnahme an den Vorstandssitzungen bzw. den Sitzungen der Ruderwarte (siehe Punkt 4 beim 1. Ruderwart) auf Einladung
  • primärer Ansprechpartner: 2. Vorsitzender

b) Wanderruderwart

  • Planung und Durchführung von Wanderruderfahrten
  • primärer Ansprechpartner: 2. Vorsitzender

II. Vorstandssitzungen

§ 4: Einberufung der Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden ohne besondere Einberufung jeweils am zweiten Mittwoch eines Monats ab 20:00 Uhr im Bootshaus statt. Ausgenommen ist der Monat August, in dem i.d.R. keine Vorstandssitzung stattfindet.
  2. Ist eine Vorstandssitzung gem. § 10 Abs. 4 der Vereinssatzung einzuberufen, soll die Ladungsfrist eine Woche betragen. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist außer Betracht bleiben.

§ 5: Tagesordnung

  1. Der Vorsitzende setzt die Tagesordnung fest und nimmt hierbei insbesondere Rücksicht auf die ihm von den Vorstandsmitgliedern bereits mitgeteilten Themen und Anträge.
  2. Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Vorstandes erweitert werden.

§ 6: Sitzungsverlauf

  1. Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzung.
  2. Nur Vorstandsmitglieder können Anträge stellen.
  3. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt werden.

§ 7: Öffentlichkeit

  1. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
  2. Beschluss- und Beratungsergebnisse sind vertraulich zu behandeln, insbesondere sind die geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu beachten.
  3. Der Vorstand kann durch Beschluss für bestimmte Tagesordnungspunkte die Öffentlichkeit herstellen.

§ 8: Befangenheit

  1. An Beratungen und Beschlüssen über Gegenstände, an denen einzelne Mitglieder des Vorstandes, direkt oder indirekt wirtschaftlich beteiligt sind, dürfen diese nicht teilnehmen. Die Betroffenen haben dieses dem Vorsitzenden unaufgefordert mitzuteilen.
  2. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand über die Ausschließung.

§ 9: Abstimmung

  1. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen, es sei denn, dass Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird.
  2. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag (§ 10 Abs. 4 der Vereinssatzung)
  3. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort, ohne Aussprache, abzustimmen.
  4. In Angelegenheiten des Vereins, die keinen Aufschub dulden, können der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende oder der Kassierer jeweils mit einem weiteren Vertreter des Vorstandes auch ohne Einberufung einer Vorstandssitzung entscheiden. Die Entscheidung ist in der nächsten Vorstandssitzung zur Genehmigung vorzulegen.

§ 10: Niederschrift

Über den Verlauf der Sitzung ist vom Protokollführer eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird im Anschluss den Vorstandsmitgliedern zugeleitet. Die Richtigkeit der Niederschrift wird in der darauffolgenden Vorstandssitzung durch Beschluss bestätigt.

III. Besondere Arbeitsabläufe

§ 11: Mitgliederverwaltung

  1. Aufnahme-, Austritts- und Ummeldungsanträge sind unmittelbar dem 1. Vorsitzenden zur Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Vorstandssitzung zuzuleiten.
  2. Nach entsprechender Beschlussfassung nimmt der Schriftführer die erforderlichen Änderungen in der zentralen Mitgliederdatei vor. Der 1. Vorsitzende unterrichtet das betreffende Mitglied über das Beschlussergebnis.

IV. Schlussbestimmungen

§ 12: Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung zum 07.02.2019 in Kraft.