Die 3. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung macht es möglich! Wir dürfen uns wieder ab Mittwoch, den 10.6. mit Gruppen von bis zu

  • 2 Haushalten, oder
  • 10 Personen

in der Öffentlichkeit aufhalten. Das heißt, das Rudern im

  • Dreier
  • Vierer
  • Fünfer
  • Achter

wieder gestattet ist. Bitte haltet an Land einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander – und beachtet unser Hygiene- und Schutzkonzept, sowie unsere Übergangsregeln (die am 10.6. auf den neuesten Stand gebracht werden).

Viel Spaß beim Rudern & Paddeln!