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Schutz- und Hygienekonzept des Wassersport-Vereins Waldshut e.V.

Zum Schutz unserer Vereinsmitglieder und Gäste vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unsere Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:

Name:         Dr. Annette Kuhn-Röpcke

E-Mail:         Email-Adresse – bitte Link klicken.

***   Wir stellen einen Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen Personen an Land sicher

***   In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.

***  Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte nicht-infektiöse Erkältung) halten wir vom Clubgelände fern.

***   Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).


1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1.5m

Es dürfen nur Mitglieder von maximal 2 Haushalten gleichzeitig das Bootshaus, die Steganlage, den Bootsvorplatz, den Kraftraum, die Umkleiden etc benutzen. Vor Benutzung ist eine Reservierung erforderlich.

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Wir empfehlen das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

3.  Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Personen mit Corona-typischen Symptomen (u.a. trockener Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Durchfall) werden umgehend vom Clubgelände verwiesen und dürfen bis zur Abklärung der Symptome durch einen Arzt nicht mehr das Clubgelände betreten.

4. Zugangsbedingungen (2G/3G)

Der Zugang zu bestimmten Bereichen im Verein unterliegt den Bestimmungen der jeweils gültigen Corona-Verordnung. Momentan ist die Benutzung des Kraftraums, der Umkleiden und der Duschen nur der “2G”-Gruppe (geimpft und/oder genesen) erlaubt. Das Wassertraining draußen ist ebenfalls nur für die “2G”-Gruppe gestattet (geimpft und/oder genesen), gestattet. Die Zertifikate sind vorab zu dem Paddel- oder Ruderwart, oder der Hygienebeauftragten zu zeigen.

Weitere Maßnahmen:

 

5.   Handhygiene

Es wird Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt: Ein Spender befindet sich im Bootshaus neben dem Computer, ein weiterer Spender befindet sich im Eingangsbereich (1. Stock) direkt hinter der Eingangstür. Vereinsmitglieder müssen beim Betreten des Bootshauses sich die Hände desinfizieren.

Desweiteren empfehlen wir regelmäßige Handhygiene durch Waschen der Hände unter fließendem Wasser mit Seife für mindestens 30 Sekunden. Seife wird in den WCs zur Verfügung gestellt. Die Hände sind anschließend durch Papiertücher bzw. durch einen elektrischen Handtrockner zu trocknen. Die Papiertücher sind nach Gebrauch in den Abfallbehälter zu entsorgen und dürfen nicht wiederverwendet werden.

6. Steuerung und Reglementierung des Mitglieder- und Gästeverkehrs

Das Wassertraining ist nur zu den Ruder- und Paddelzeiten möglich, bzw. mit Begleitung des Jugendtrainers oder Ruder- oder Paddelwartes, oder für Individualsportler. In jedem Fall müssen sich die Wassersportler in die Teilnahmeliste eintragen, die für 4 Wochen aufbewahrt wird.

7. Zutritt betriebsfremder Personen zum Clubgelände

Der Zutritt von Nicht-Mitgliedern zum Clubgelände (inklusive Parkplätze) ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vorstandes gestattet.

8. Unterweisung der Sportler und aktive Kommunikation

Das Hygienekonzept wird auf der Webseite veröffentlicht. Ebenso werden Informationsgraphiken/Anweisungen (Handhygiene, etc.) an den entsprechenden Orten aufgehängt. Vereinsmitglieder werden vor der ersten Trainingseinheit auf das Hygiene-Konzept und die damit verbundenen Anweisungen unterrichtet. 

9. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

Handgriffe von Skulls/Riemen/Paddeln sind nach Gebrauch mit Desinfektionsmittel zu besprühen. Boote werden zunächst gereinigt – Sitze werden anschließend mit Desinfektionsmittel besprüht.

Waldshut, 27. November 2021              Der Vorstand.