Jugendordnung

§ 1 Zuständigkeit, Mitgliedschaft
Die Jugendordnung regelt die Aufgaben und die Organisation der Jugendabteilung des Wassersport-Vereins Waldshut gemäß §13 der Vereinssatzung.
Die Jugendabteilung des Wassersport-Vereins Waldshut e.V. ist eine rechtlich nicht selbständige Abteilung. Zur Jugendabteilung gehören alle Mitglieder des
Wassersport-Verein Waldshut bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, sowie der Jugendleiter, sein Stellvertreter und die Jugendtrainer.

§ 2 Ziele, Aufgaben
Die Jugendabteilung fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den Gemeinschaftssinn sowie die internationale Verständigung.
Aufgaben sind insbesondere:
● Förderung des Ruder- und Paddelsports
● Teilnahme an Wettkämpfen
● Organisation und Durchführung von Freizeiten, nationalen und internationalen Begegnungen, Bildungsmaßnahmen, usw.

§ 3 Organe
Organe der Jugendabteilung sind:
● die Jugendversammlung
● der Jugendvorstand

§ 4 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugendabteilung. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung nach § 1 Jugendordnung.
Aufgaben der Jugendversammlung sind u.a.:
● Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit der Jugendabteilung
● Entgegennahme und Beratung der Berichte und des Kassenabschlusses des Jugendvorstands
● Beratung und Verabschiedung des Haushaltes der Jugendabteilung
● Entlastung des Jugendvorstandes
● Wahl des Jugendvorstandes
● Ausblick auf das bevorstehende Jahr

Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich vor der Jahresmitgliederversammlung des Wassersport-Verein Waldshuts zusammen.
Auf Antrag eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder ist eine außerordentliche Jugendversammlung innerhalb von 21 Tagen ab Antragsstellung einzuberufen. Das gleiche Recht steht dem Jugendvorstand und dem Jugendleiter zu. Die Einladung zur Jugendversammlung erfolgt mindestens 7 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung durch den Jugendleiter durch Aushang im Bootshaus und schriftlich oder in elektronischer Textform an die Mitglieder der Jugendabteilung.
Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die relative Mehrheit der abgegebenen, gültigen
Stimmen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Über jede Jugendversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Jugendleiter zu unterzeichnen
ist. Eine Kopie dieses Protokolls ist dem 1. Vorsitzenden des Wassersport-Verein Waldshut zu übergeben.

§ 5 Jugendvorstand
Der Jugendvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
● Jugendleiter/in (Alter über 18 Jahre), zugleich Vorsitzender des Jugendvorstands
● Stellvertretende(r) Jugendleiter/in (Alter über 18 Jahre), zugleich Jugendkassenwart
● Jugendsprecher/in (Alter unter 23 Jahre), zugleich Jugend-Festwart

Der Jugendleiter vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Er wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder gewählt. Der Jugendleiter ist Vorsitzender des Jugendvorstands und stimmberechtigtes Mitglied des Vorstands des Wassersport-Vereins Waldshut e.V

Der stellvertretende Jugendleiter wird aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder gewählt. Er ist Jugendkassenwart.

Der Jugendsprecher wird aus dem Kreis der jugendlichen Mitglieder gewählt. Er ist Jugend-Festwart.

Die Mitglieder des Jugendvorstands werden von der Jugendversammlung für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendvorstands im Amt. Es gilt die relative Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Scheidet ein Vorstandsmitglied während einer Wahlperiode aus seinem Amt aus, so ist eine Jugendversammlung zur Neuwahl des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds für den verbleibenden Zeitraum der Wahlperiode einzuberufen.Der Jugendvorstand erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung. Der Jugendvorstand ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung und dem Vereinsvorstand gegenüber verantwortlich. Die Sitzungen des Jugendvorstands finden nach Bedarf statt. Sie werden vom Jugendleiter einberufen.

Der Jugendsprecher fungiert als Bindeglied zwischen Vereinsjugend und Jugendvorstand. Er ist insbesondere für die Organisation von Jugendveranstaltungen zuständig.

§ 6 Jugendkasse
Die Jugendabteilung wirtschaftet mit den ihr vom Verein zugewiesenen Mitteln selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der Satzung des Wassersport-Verein Waldshut und der Jugendordnung. Gleiches gilt für Spenden an die Jugend sowie für aus Eigenaktivitäten erzielten Mitteln.
Der Kassenwart des Wassersport-Vereins Waldshut informiert den Jugendvorstand zeitnah über für die Jugendabteilung eingehenden Mittel und Spenden.
Die Jugendabteilung ist dem Vereinsvorstand gegenüber rechenschaftspflichtig und stimmt Ausgaben mit dem Vereinsvorstand ab. Dem Vorstand bzw. dem damit
Beauftragten des Vereins ist jederzeit Einblick in die Nachweisführung zu geben.
In den Zuständigkeitsbereich des Wassersport-Vereins Waldshut e.V. fallen die Vereinnahmung der Beiträge und deren Verwaltung im Gesamtetat des Vereins. Die
Gelder der Jugendkasse werden durch die Kasse des Vereins verwaltet.

§ 7 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung
Die Jugendordnung und ihre Änderungen müssen von der Jugendversammlung mit relativer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen und gültigen Stimmen in der Jugendversammlung beschlossen werden. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Die Jugendordnung wird von der Mitgliederversammlung des Vereins bestätigt und tritt damit in Kraft.

§ 8 Bestätigung
Die Jugendordnung wurde auf der ordnungsgemäß einberufenen Jugendversammlung am 26. Januar 2021 gemäß § 7 beschlossen.
Sie ersetzt alle früheren Fassungen einer Jugendordnung oder Jugendsatzung.
Die Jugendordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Vereins am 16. Juli 2021 bestätigt.