Ziel dieser Ordnung ist es, eine transparente, nachhaltige und verlässliche Grundlage für die Nutzung der Bootslagerplätze in den Bootshäusern des Wassersport-Vereins Waldshut zu gewährleisten. Vorrangig dienen die Bootslagerplätze der Unterbringung der Vereinsboote. Soweit weitere freie Lagerkapazitäten vorhanden sind, können diese nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auch für die Lagerung von Privatbooten zur Verfügung gestellt werden. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Lagerung von Privatbooten.

 

Es gilt:

  1.     Wer sein oder ihr Boot lagern möchte, muss einen schriftlichen Antrag an den Vorstand stellen.
  2.     Der Vorstand entscheidet über die Zulassung einer Privatbootlagerung.
  3.     Wird dem Antrag entsprochen, so weist der Vorstand dem Boot einen Lagerplatz zu.
  4.     Die Lagerung des Privatbootes ist gebührenpflichtig: für ein Ruderboot wird eine Jahresgebühr von 100 €, für ein Paddelboot 50 € erhoben.
    • Für 2020 beträgt die Jahresgebühr bei den Ruderbooten  60 € und für 2021 80 €.
    • Für 2020 beträgt die Jahresgebühr bei den Paddelbooten 30 €.
  5.     Die Genehmigung zur Lagerung eines Privatboots kann vom Vorstand mit einer Frist von 6 Monaten zurückgezogen werden.
  6.     Zwischen dem/der Privatbootbesitzer/in und dem Verein wird eine Vereinbarung geschlossen. 

Der Vorstand

13. Januar 2021