Übergangsregeln zum Betrieb des Wassersport-Vereins Waldshut während der Corona-Maßnahmen
1. Personen, die Krankheitssymptome*) aufweisen, müssen zuhause bleiben. Ebenso bleiben alle zuhause, die in den letzten 14 Tagen Kontakt gemäß RKI Kategorie 1**) zu Infizierten hatten.
*) Symptome beinhalten u.a. Fieber, Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit. Die Symptome müssen nicht Corona-spezifisch sein, sondern beziehen sich auf alle Infektionskrankheiten.
**) RKI Kategorie 1 Kontakt bedeutet u.a. Kontakt zu infizierten Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben oder mind. 15 Minuten („face-to-face“) Gesprächs-Kontakt
2. An Land ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten. Wir empfehlen, eine medizinische oder FFP2/KN95-Mund-Nasen-Bedeckung an Land zu tragen. Dort wo der Abstand von mindestens 1.5m nicht gewährleistet werden kann (z.B. beim Ein- und Auswassern vom Motorboot) muss zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Training draußen ist momentan nur Geimpften und Genesenen gestattet – die 2G-Zertifikate sind vorab vorzulegen.
Im Innenbereich ist das Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2, KN95) obligatorisch (außer beim Sport im Kraftraum).
3. Griffe von Paddeln/Riemen/Skulls und Sitze sind nach Trainingsende zu reinigen, bevorzugt mit Seifenwasser oder Desinfektionsmittel.
4. Es ist (zusätzlich zum efa-System) eine Liste zu führen, in der die Wassersportler samt Datum und Uhrzeit aufgeführt werden. Diese Liste liegt im Bootshaus neben dem Computer aus. Sie dient zur Nachverfolgbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion. Diese Liste muss 24 Tage aufbewahrt werden.
5. Die WCs können von Sportlern benutzt werden. Die ausgehängten Hygiene-Regeln sind zu beachten.
6. Der Kraftraum darf nur von Geimpften und Genesenen (“2G”) benutzt werden. Impf- und Genesenenzertifikate müssen vor Benutzung des Kraftraums vorgelegt werden.
7. Die Umkleiden und Duschen, sowie Küche und Aufenthaltsraum dürfen nur von Geimpften und Genesenen (“2G”) benutzt werden. Impf- und Genesenenzertifikate vor Benutzung vorgelegt werden.
Desweiteren verweisen wir auf folgende „Fair-Play“-Regeln:
- Hygiene-Regeln: Hände-waschen, Desinfizieren, Nies-Etikette
- Bescheid geben bei Krankheitssymptomen
- Distanzregeln – miteinander helfen
Waldshut, 27. November 2021
Der Vorstand