Die 6. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wurde heute veröffentlicht. In §1a, Satz (6.7) steht, dass Sport alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern aus dem gleichen Haushalt auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt sei. Daher können wir das Rudern und Paddeln sowie die Benutzung des Kraftraumes auch weiterhin erlauben, sofern keine Mitglieder aus mehr als zwei Haushalten auf dem Clubgelände (Bootshaus, Steganlage, Bootsvorplatz, Kraftraum, Umkleide, Küche, WC, etc) zusammentreffen.

Beispiele:

  • Rudern/Paddeln im Einer oder Doppel: ok
  • Rudern im Dreier, Vierer…: nur für Mitglieder aus max 2 Haushalten ok
  • Krafttraining allein oder zu zweit: ok
  • Krafttraining zu dritt/viert: nur für Mitglieder aus max 2 Haushalten ok

Es wird z.Z. an einem Reservierungssystem gearbeitet, um ein Zusammentreffen von mehr als 2 Haushalten im Verein zu vermeiden.

Unsere „normalen“ Sicherheitsregeln sind außerdem strikt zu beachten, diese sind z.B.:

  • Zwei-Boot-Reglung
  • Rudern im Skiff oder 2- nur bis zum 8.11. möglich.
  • Rudern in Vereinsbooten nur in Gegenwart von Ruderwarten

Die Verordnung gilt zunächst vom 2. November bis zum 30. November.